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Praxis

Pendeln mit dem Rad im Winter: Licht, Kleidung, Strecke

Im Winter fährst du zweimal am Tag im Dunkeln — und meist über eine Strecke, die nachts niemand geräumt hat.

4 Min. Lesezeit
Silhouette eines Radfahrers vor dämmrigem Abendhimmel über einer Stadt, Straßenlaternen und Gebäudeumrisse im Hintergrund
Bild: Pexels

Zwischen November und Februar liegt dein Arbeitsweg zweimal am Tag in der Dämmerung. Die zweite Bedingung steht in der Winterdienstregelung deiner Stadt: Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hält fest, dass bei Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein Räum- oder Streudienst erfolgt. Wer um sieben Uhr losfährt, fährt über das, was die Nacht hinterlassen hat. Licht, Sichtbarkeit und Streckenwahl hängen im Winter deshalb zusammen.

Was am Rad vorgeschrieben ist

Die Ausrüstungspflicht steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Ein Flyer der Polizei, den die Landeshauptstadt Düsseldorf über ihr Amt für Verkehrsmanagement ausgibt, führt sie mit Paragrafen auf.

Nach vorn brauchst du einen oder zwei Scheinwerfer für weißes Licht (§ 67 Absatz 3), nach hinten mindestens eine Schlussleuchte für rotes Licht (§ 67 Absatz 4). Die Stromversorgung darf aus Lichtmaschine, Batterie oder wiederaufladbarem Energiespeicher kommen. Akkuleuchten sind damit zulässig.

Die Rückstrahler bilden eine zweite, eigenständige Pflicht. Vorn gehört mindestens ein weißer Rückstrahler ans Rad, hinten ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie Z. Die Pedale tragen gelbe Rückstrahler nach vorn und nach hinten, die Längsseiten entweder ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichenrückstrahler (§ 67 Absatz 5). Dazu kommen zwei voneinander unabhängige Bremsen (§ 65) und eine hell tönende Klingel (§ 64a).

Der praktische Unterschied liegt in der Blickrichtung. Scheinwerfer und Schlussleuchte zeigen dich dem Verkehr, der vor oder hinter dir fährt. An der Kreuzung nähert sich das Auto aber von der Seite, und dort wirken allein die Rückstrahler an Reifen, Speichen und Pedalen. Ein volles Akkulicht ersetzt sie nicht.

Wer deine Strecke räumt — und wann nicht

Radwege gelten im Winterdienst als Fahrbahnen und unterliegen denselben Pflichten wie Straßen. Das Fahrradportal des Bundes ordnet die Räumpflicht innerorts allerdings als nachrangig gegenüber den Fahrbahnen ein; eine Streupflicht besteht auf verkehrswichtigen und auf gefährlichen Abschnitten. Einen Satz formuliert das Portal ohne Einschränkung: „Keinesfalls dürfen Radwege mit Schnee zugeschoben werden.“

Die Praxis in den Städten fällt gestaffelt aus. Nürnberg sichert einen Teil der Radwege inzwischen in eigenen Radwegetouren mit auftauenden Streustoffen. Markierte Radwege auf der Fahrbahn lassen sich bei großen Schneemengen dagegen nicht räumen, weil der Schnee dort abgelagert werden muss. In Grünanlagen mit naturschutzfachlichen Schutzflächen bleibt es bei abstumpfenden Streustoffen.

Für Gehwege gilt etwas anderes. Dort räumen und streuen die Anlieger, von 7 bis 20 Uhr und bei Bedarf mehrmals täglich; Streusalz ist ihnen aus Gründen des Umweltschutzes untersagt, erlaubt sind Sand, Split oder Granulat.

Drei Wegetypen, drei Zustände. Welchen davon du fährst, entscheidet im Januar über den Untergrund unter deinen Reifen.

Die Strecke im Winter neu legen

Aus den drei Zuständen folgt eine Reihenfolge für die Streckenwahl. Ein baulich getrennter Radweg an einer verkehrswichtigen Achse kann in einer eigenen Räumtour liegen. Ein markierter Streifen auf der Fahrbahn nimmt dagegen den Schnee auf, der von der Fahrbahn kommt. Der Weg durch die Grünanlage bleibt befahrbar, liegt dann aber auf Split und damit auf losem Untergrund.

Das Fahrradportal nennt zwei Maße, an denen du ablesen kannst, wie eine Kommune den Winterdienst auf Radwegen anlegt: Kleinmaschinen brauchen eine Mindestbreite von 1,30 Meter, geschützte Radstreifen sollten mindestens 2,10 Meter messen. Wien räumt seit 2010 nach Angabe des Portals 279 Kilometer seines Radnetzes vorrangig. Hannover erzielte mit einer Solelösung aus Magnesiumchlorid erheblich bessere Ergebnisse bei deutlich geringerem Salzeinsatz.

Frag im Zweifel beim Winterdienst deiner Stadt nach, welche Radwege in welcher Stufe liegen. Die Antwort entscheidet über deine Route; welche Breite zu welchem Belag passt, steht im Beitrag zur Reifenbreite für Radwege.

Was die Vorschrift offenlässt

Die Ausrüstungsliste endet am Rad. Beleuchtung, Rückstrahler, Bremsen und Klingel stehen darauf, Kleidung nicht. Wer im Dunkeln gesehen werden will, arbeitet deshalb zuerst an den vorgeschriebenen Rückstrahlern: Sie sitzen in Bewegung und wirken zur Seite. Wie du Herstellerangaben zu nasser Kleidung liest, steht im Beitrag zur Regenkleidung auf der Radtour.

Was nicht geht: sich im Januar auf die Sommerstrecke verlassen und auf einen Winterdienst, der nachts nicht ausrückt. Beides ist eine Frage der Planung, nicht der Ausrüstung. Was entlang der Radwege im Januar überhaupt geöffnet hat, sammelt ein eigener Beitrag zur Winterpause.

Häufige Fragen

Reicht ein Akkulicht am Rad?

Ja, die Stromversorgung darf aus Lichtmaschine, Batterie oder wiederaufladbarem Energiespeicher stammen. Das deckt allerdings nur Scheinwerfer und Schlussleuchte ab. Die Rückstrahler an Pedalen, Reifen oder Speichen bilden eine eigene Vorschrift und bleiben auch dann Pflicht, wenn deine Leuchten frisch geladen am Lenker und am Gepäckträger sitzen.

Werden Radwege im Winter überhaupt geräumt?

Radwege gelten im Winterdienst als Fahrbahnen, innerorts ist die Räumpflicht gegenüber den Fahrbahnen jedoch nachrangig. Eine Streupflicht besteht auf verkehrswichtigen und auf gefährlichen Abschnitten. Zugeschoben werden dürfen Radwege nicht. Wie schnell geräumt wird, entscheidet die Stufe, in der deine Strecke im Plan deiner Stadt steht.

Wird nachts geräumt?

In Nürnberg nicht. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum hält fest, dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein Räum- oder Streudienst erfolgt. Für die Frühschicht bedeutet das einen Start auf unbehandelter Fläche. Prüfe die Regelung deiner eigenen Stadt, denn sie kann davon abweichen.

Warum verschwindet der Radfahrstreifen nach starkem Schneefall?

Weil der geräumte Schnee einen Platz braucht. Nürnberg gibt an, dass markierte Radwege auf der Fahrbahn bei großen Schneemengen nicht geräumt werden können, weil der Schnee dort abgelagert wird. Ein baulich getrennter Radweg dient der Fahrbahnräumung nicht als Ablagefläche und ist davon nicht betroffen.

Welches Streumittel liegt auf meinem Weg?

Das hängt von der Fläche ab. Auf öffentlichen Gehwegen dürfen Anlieger in Nürnberg aus Gründen des Umweltschutzes kein Streusalz verwenden; erlaubt sind Sand, Split oder Granulat. Ein Teil der Radwege wird dagegen mit auftauenden Streustoffen gesichert, in Grünanlagen mit Schutzflächen bleibt es bei abstumpfenden Mitteln.

Quellen:Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement, Polizei-Flyer zum verkehrssicheren Fahrrad (§§ 64a, 65, 67 StVZO). Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Winterdienst. Fahrradportal des Bundes (Nationaler Radverkehrsplan), Winterdienst auf Radwegen. Alle abgerufen am 20.09.2026.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
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