Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der App und der Web-Anwendung Biketour.Guide sowie für das Abonnement Biketour.Guide Pro. Für Dienstleistungen gegenüber Geschäftskunden gilt Teil B weiter unten.
Anbieter: fast2work GmbH · Doktorsklappe 3b · 26135 Oldenburg
Version: 1.6 · Stand: 26.08.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der mobilen Anwendung Biketour.Guide einschließlich der zugehörigen Web-Anwendung (nachfolgend gemeinsam „App") sowie für alle darüber angebotenen Leistungen, insbesondere das kostenpflichtige Abonnement Biketour.Guide Pro (nachfolgend „Pro") und die Teilnahme an Wettbewerben, Challenges und Ranglisten.
(2) Anbieter der App und Vertragspartner der Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend „Nutzer") ist:
fast2work GmbH
Doktorsklappe 3b, 26135 Oldenburg, Deutschland
Geschäftsführung: Ronald Bankowsky
Amtsgericht Oldenburg, HRB 216636
USt-IdNr.: DE 342 094 889
E-Mail: info@fast2work.de · Telefon: +49 441 99858082
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(4) Beim Bezug der App oder von In-App-Käufen über den Apple App Store oder Google Play gelten ergänzend die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Store-Betreibers. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Store-Bedingungen gehen im Verhältnis zum Store-Betreiber dessen Bedingungen vor.
(5) Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung der App durch Endnutzer. Für Leistungen der fast2work GmbH gegenüber Unternehmen und Organisationen — insbesondere Auftrags- und Softwaredienstleistungen, Sponsoring- und Werbekooperationen sowie White-Label- oder Datenleistungen — gelten gesonderte Vertragsbedingungen; diese AGB finden darauf keine Anwendung.
(1) Biketour.Guide ist eine App für Radfahren, Laufen und Wandern mit Funktionen zur Tourensuche, Navigation, Aufzeichnung von Aktivitäten sowie Community-Funktionen (z. B. Ranglisten, Ziele, Challenges).
(2) Die Basisversion der App ist kostenlos und kann grundsätzlich ohne Anmeldung genutzt werden. Einzelne Funktionen können eine Registrierung oder ein kostenpflichtiges Pro-Abonnement voraussetzen.
(3) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Basisversion und von Pro ergibt sich aus der Beschreibung in der App bzw. im jeweiligen App-Store zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter schuldet die dort beschriebenen Funktionen; darüber hinausgehende Eigenschaften sind nicht geschuldet.
(4) Karten-, Touren- und Wegedaten (Points of Interest, Höhenprofile, Wegbeschaffenheit u. a.) beruhen teilweise auf Daten Dritter, insbesondere auf OpenStreetMap-Daten (© OpenStreetMap-Mitwirkende, Lizenz ODbL). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten (siehe §§ 12, 14).
(1) Die Einrichtung eines Nutzerkontos ist für die Basisnutzung nicht erforderlich. Für bestimmte Funktionen (z. B. Synchronisierung, Teilnahme an bestimmten Challenges) kann ein Nutzerkonto erforderlich sein. Erfolgt die Anmeldung über Login-Dienste Dritter (z. B. Sign in with Apple oder Google), gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Dienstes.
(2) Die Nutzung der App ohne Registrierung ist altersunabhängig möglich; bei Minderjährigen liegt die Verantwortung für die Nutzung bei den Erziehungsberechtigten. Die eigenständige Registrierung eines Nutzerkontos setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Jüngere Minderjährige dürfen ein Nutzerkonto nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten anlegen und nutzen; der Anbieter kann einen Nachweis der Einwilligung verlangen.
(3) Bei der Registrierung sind die abgefragten Angaben wahrheitsgemäß zu machen und bei Änderungen aktuell zu halten. Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto führen; die Übertragung des Kontos auf Dritte ist ausgeschlossen.
(4) Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab; der Vertrag kommt mit der Freischaltung bzw. Bestätigung des Kontos durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht; unvollständig durchlaufene Registrierungen kann der Anbieter nach angemessener Zeit löschen.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung des Kontos bestehen.
(6) Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in der App löschen; § 17 bleibt unberührt.
(1) Pro ist ein kostenpflichtiges Abonnement mit erweitertem Funktionsumfang gemäß der Beschreibung in der App bzw. im Bestellprozess.
(2) Preise und Laufzeiten: Pro wird als Jahresabonnement (derzeit 39,99 € pro Jahr) oder als Monatsabonnement (derzeit 5,99 € pro Monat) angeboten. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im Bestellprozess angezeigte Preis.
(3) Kostenlose Testphase: Soweit angeboten, umfasst Pro eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht es in ein kostenpflichtiges Abonnement über; hierauf wird im Bestellprozess hingewiesen.
(4) Vertragsschluss und Abwicklung über App-Stores: Der Abschluss von Pro erfolgt derzeit ausschließlich als In-App-Kauf über den Apple App Store oder Google Play. Vertragsabschluss, Zahlungsabwicklung, Verlängerung, Kündigung und Erstattungen richten sich insoweit (auch) nach den Bedingungen und Prozessen des jeweiligen Store-Betreibers. Beim Bezug über den Apple App Store kommt der Vertrag über den In-App-Kauf nach den Apple-Nutzungsbedingungen ggf. mit Apple als Händler zustande.
(5) Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, wenn es nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf der laufenden Periode über die Abo-Verwaltung des jeweiligen Store-Kontos gekündigt wird.
(6) Kündigung: Die Kündigung erfolgt über die Abo-Verwaltung des Apple- bzw. Google-Kontos. Eine Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden — vorbehaltlich gesetzlicher Rechte und der Erstattungsregeln des Store-Betreibers — nicht anteilig erstattet.
(7) Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und werden für Bestandsabonnements nur nach den Regeln des jeweiligen Stores bzw. mit Zustimmung des Nutzers wirksam.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(1) Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Käufe über App-Stores: Erfolgt der Erwerb von Pro über den Apple App Store oder Google Play, ist der Widerruf bzw. die Erstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner des Kaufs zu erklären und wird über die dortigen Prozesse abgewickelt (Apple: „Problem melden" / reportaproblem.apple.com; Google: Play-Store-Erstattungsprozess).
(3) Verträge unmittelbar mit dem Anbieter: Schließt der Nutzer einen kostenpflichtigen Vertrag unmittelbar mit der fast2work GmbH (z. B. künftig über die Website), gilt die nachstehende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
fast2work GmbH, Doktorsklappe 3b, 26135 Oldenburg, Deutschland
E-Mail: info@fast2work.de · Telefon: +49 441 99858082
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher (1.) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, (2.) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht erlischt, und (3.) der Anbieter dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
— Ende der Widerrufsbelehrung —
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: fast2work GmbH, Doktorsklappe 3b, 26135 Oldenburg, E-Mail: info@fast2work.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer der Nutzung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die App auf eigenen Endgeräten für private, nicht kommerzielle Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind insbesondere: die Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder das Reverse Engineering der App über die gesetzlich zulässigen Fälle (§§ 69d, 69e UrhG) hinaus; das systematische Auslesen von Daten (Scraping); die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen; die kommerzielle Weitervermarktung von Inhalten der App ohne gesonderte Vereinbarung.
(3) Export: Soweit die App Exportfunktionen bereitstellt (z. B. GPX-Export), dürfen exportierte Daten ausschließlich für eigene, private Zwecke des Nutzers verwendet werden. Die systematische Extraktion, entgeltliche Weitergabe oder öffentliche Bereitstellung von Touren-, Karten- oder POI-Daten der App außerhalb der dafür vorgesehenen Funktionen ist untersagt. Gesetzliche Rechte sowie Rechte aus Open-Data-Lizenzen an den jeweiligen Ursprungsdaten (§ 14) bleiben unberührt.
(4) Marken, Logos und Kennzeichen des Anbieters dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht genutzt werden.
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die App nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.
(2) Untersagt ist insbesondere:
1. die Manipulation von Aktivitäts-, Standort- oder Leistungsdaten (z. B. GPS-Spoofing, Einsatz von Bots oder Automatisierungen), insbesondere zur Beeinflussung von Ranglisten, Challenges oder Wettbewerben;
2. das Einstellen rechtswidriger, beleidigender, gewaltverherrlichender, diskriminierender oder jugendgefährdender Inhalte;
3. die Verletzung von Rechten Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz);
4. Eingriffe in die Funktionsfähigkeit der App oder der zugrunde liegenden Infrastruktur (z. B. Schadsoftware, Überlastungsangriffe);
5. die Nutzung der App zur unaufgeforderten Werbung oder Belästigung gegenüber anderen Nutzern.
(3) Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Inhalte zu entfernen, Nutzer von Wettbewerben auszuschließen, Konten vorübergehend zu sperren oder den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Nutzer erhält — außer bei schwerwiegenden Verstößen oder rechtlicher Verpflichtung zum sofortigen Handeln — zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme. Sperrungen und dauerhafte Ausschlüsse werden dem Nutzer in Textform unter Angabe der wesentlichen Gründe mitgeteilt.
(4) Während einer Sperre ist es dem Nutzer untersagt, sich ohne vorherige Zustimmung des Anbieters über ein anderes oder neues Konto erneut zu registrieren.
(1) Soweit der Nutzer Inhalte in der App einstellt oder teilt (z. B. aufgezeichnete Aktivitäten, Namen, Kommentare, Bilder), bleibt er Inhaber seiner Rechte an diesen Inhalten.
(2) Der Nutzer räumt dem Anbieter an eingestellten Inhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für den Betrieb der App erforderlich ist (insbesondere Speicherung, technische Aufbereitung und Formatanpassung sowie Anzeige in Community-Funktionen wie Ranglisten und Challenges über die eigenen Kanäle des Anbieters — App, Web-Anwendung und Website). Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken oder auf Kanälen Dritter, erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Nutzers. Das Nutzungsrecht endet grundsätzlich mit der Löschung des Inhalts durch den Nutzer bzw. mit Vertragsende.
(3) Öffentlich geteilte Inhalte: Hat der Nutzer Inhalte ausdrücklich öffentlich geteilt (z. B. öffentliche Touren), ist der Anbieter berechtigt, diese nach Kontolöschung in anonymisierter, vom Nutzerprofil getrennter Form weiter verfügbar zu halten, um die Funktionsfähigkeit der Community-Inhalte zu erhalten. Der Nutzer kann solche Inhalte vor der Kontolöschung selbst entfernen.
(4) Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
(5) Freistellung: Verletzt der Nutzer durch von ihm eingestellte Inhalte schuldhaft Rechte Dritter, stellt er den Anbieter von hieraus resultierenden berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren) frei. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme; der Nutzer unterstützt den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche in zumutbarem Umfang.
(6) Der Anbieter macht sich nutzergenerierte Inhalte nicht zu eigen und ist nicht verpflichtet, diese vorab zu prüfen. Melde- und Abhilfeverfahren: Rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte können unter Angabe der Fundstelle und einer kurzen Begründung an info@fast2work.de gemeldet werden. Der Anbieter prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig und frei von Willkür und entfernt oder sperrt Inhalte, soweit erforderlich. Über Entscheidungen zur Entfernung oder Sperrung von Inhalten sowie über Kontomaßnahmen werden betroffene Nutzer unter Angabe der wesentlichen Gründe informiert; sie können der Entscheidung gegenüber dem Anbieter widersprechen und eine Überprüfung verlangen.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Nutzung anfallende Aktivitäts- und Nutzungsdaten in anonymisierter bzw. aggregierter Form ohne Personenbezug zu verarbeiten und zu verwenden, insbesondere zur Verbesserung von Routing, Tourenvorschlägen und Kartendaten, zur Qualitätssicherung, für statistische Auswertungen und Mobilitätsanalysen sowie zur Durchführung und Auswertung von Wettbewerben (z. B. aggregierte Kilometerwertung je Klasse, Team oder Kampagne, § 11).
(2) Ein Rückbezug auf einzelne Nutzer findet dabei nicht statt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ausschließlich nach der Datenschutzerklärung (§ 16); Einwilligungen werden nicht über diese AGB eingeholt.
(1) Die App kann Inhalte von Partnern enthalten, insbesondere gesponserte Tourensammlungen, Partnerprofile und Empfehlungen. Werbliche und gesponserte Inhalte werden als solche gekennzeichnet.
(2) Enthält die App Verweise oder Links auf Angebote Dritter (z. B. Buchungs-, Verleih- oder Shop-Angebote, auch als Affiliate-Links), vermittelt der Anbieter lediglich den Zugang. Verträge über solche Angebote kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Dritten zustande; es gelten dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Inhalte, Verfügbarkeit, Preise und Konditionen von Angeboten Dritter. § 15 bleibt unberührt.
(1) Der Anbieter kann in der App Wettbewerbe, Challenges, Kampagnen und Ranglisten (nachfolgend gemeinsam „Wettbewerbe") anbieten, teilweise gemeinsam mit oder gefördert durch Partner/Sponsoren. Gesponserte Wettbewerbe werden als solche gekennzeichnet.
(2) Für einzelne Wettbewerbe können gesonderte Teilnahmebedingungen gelten, die im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbs mitgeteilt werden und diesen AGB vorgehen. Sie regeln insbesondere besondere Teilnahmevoraussetzungen (z. B. ein abweichendes Mindestalter) sowie etwaige Gewinne und deren Abwicklung. Ergänzend gelten die folgenden Absätze.
(3) Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind Nutzer nach Maßgabe dieser AGB und der jeweiligen Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb von Pro abhängig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Wettbewerben, die über Schulen, Vereine oder andere Organisationen durchgeführt werden (z. B. Klassen-Challenges), können die jeweiligen Teilnahmebedingungen vorsehen, dass die Organisation die Teilnahme koordiniert und erforderliche Einwilligungen der Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer einholt und dem Anbieter auf Verlangen nachweist. Die Teilnahme an solchen Wettbewerben kann über Aktions- oder Zugangscodes (z. B. QR-Codes) auch ohne Nutzerkonto möglich sein; in diesem Fall erfolgt die Wertung anonym bzw. aggregiert (z. B. Kilometerzählung je Klasse, Team oder Kampagne). Aktions- und Zugangscodes sind nur für den jeweils vorgesehenen Teilnehmerkreis bestimmt; ihre missbräuchliche Nutzung oder Weitergabe kann zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.
(4) Fair Play: Gewertet werden ausschließlich real erbrachte, regelkonform aufgezeichnete Aktivitäten. Manipulationen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 führen zur Disqualifikation und können zum Ausschluss von künftigen Wettbewerben führen. Der Anbieter ist berechtigt, auffällige Aktivitäten zu prüfen und aus der Wertung zu nehmen.
(5) Abzeichen (Badges): Für erreichte Ziele vergebene Abzeichen und vergleichbare virtuelle Auszeichnungen sind reine Anerkennungen ohne Geld- oder Sachwert. Ein Anspruch auf Auszahlung, Umtausch oder Übertragung auf Dritte oder andere Konten besteht nicht. Der Anbieter kann das Auszeichnungssystem weiterentwickeln und anpassen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist. Durch Manipulation (§ 7 Abs. 2 Nr. 1) erlangte Auszeichnungen können aberkannt werden.
(6) Etwaige künftige Gewinne: Derzeit werden in Wettbewerben keine Sach- oder Geldgewinne ausgelobt. Lobt der Anbieter oder ein Sponsor künftig Gewinne aus, gelten hierfür ausschließlich die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Wettbewerbs; diese regeln insbesondere Teilnahmevoraussetzungen und Mindestalter, den Ausschluss bestimmter Personengruppen (z. B. Mitarbeitende des Anbieters und beteiligter Partner), Gewinnermittlung und -benachrichtigung, die Abwicklung (ggf. durch den Sponsor), eine hierfür erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten (Einzelheiten: Datenschutzerklärung) sowie den Ausschluss des Rechtswegs bei der Gewinnermittlung.
(7) Vorzeitige Beendigung: Der Anbieter kann einen Wettbewerb ganz oder teilweise abbrechen oder anpassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
(1) Die App unterstützt bei Planung und Navigation, ersetzt jedoch nicht die eigene Urteilsfähigkeit. Routenvorschläge, Wege-, Belags- und Gefahrenhinweise sind unverbindliche Empfehlungen auf Basis verfügbarer Daten; tatsächliche Wegverhältnisse, Sperrungen, Beschilderungen und Witterungsbedingungen können abweichen. Örtliche Sperrungen, Warnhinweise und behördliche Anordnungen sind vom Nutzer eigenverantwortlich zu beachten.
(2) Standortbestimmung: Positions- und Streckenangaben beruhen auf Satellitenortung (GPS/GNSS) und Sensorik des Endgeräts; ihre Genauigkeit und Verfügbarkeit können technisch bedingt eingeschränkt sein. Eine Gewähr für die Fehlerfreiheit von Standort- und Streckenangaben wird nicht übernommen; § 15 bleibt unberührt.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Verkehrsregeln (insbesondere die StVO) stets zu beachten. Diese gehen Anweisungen der App immer vor. Die Bedienung des Endgeräts während der Fahrt ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet.
(4) Sportliche Aktivitäten erfolgen auf eigene Verantwortung. Der Nutzer hat seine körperliche Verfassung, seine Fähigkeiten, seine Ausrüstung und die äußeren Bedingungen (insbesondere Witterung) vor und während der Aktivität selbst einzuschätzen. Bei gesundheitlichen Zweifeln wird empfohlen, vor der Nutzung ärztlichen Rat einzuholen.
(5) Die App ist kein Notfall- oder Sicherheitssystem und ersetzt keine Notrufdienste.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der App, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, Störungen bei Dritten (z. B. Netzbetreiber, Store-Betreiber, Kartendienste, Satellitenortung) oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Der Anbieter kann die App weiterentwickeln, Funktionen ändern oder einstellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten die §§ 327 ff. BGB, insbesondere die Update-Pflicht (§ 327f BGB) und die Regeln zu Änderungen digitaler Produkte (§ 327r BGB).
(3) Technische Nutzungsgrenzen: Einzelne Funktionen können mengenmäßig begrenzt sein (z. B. Speicher-, Upload- oder Abrufkontingente). Der Anbieter kann solche Grenzen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festlegen und anpassen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und vertraglich zugesagte Leistungen nicht wesentlich eingeschränkt werden.
(4) Die Nutzung der App setzt kompatible Endgeräte, aktuelle Betriebssystemversionen und — außer bei ausdrücklich offline nutzbaren Funktionen — eine Internetverbindung voraus; hierfür anfallende Kosten (z. B. Mobilfunkdatentarife) trägt der Nutzer.
(1) Kartendarstellungen und Geodaten beruhen unter anderem auf OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende), verfügbar unter der Open Database License (ODbL), sowie auf weiteren Datenquellen Dritter.
(2) Diese Daten werden von einer Vielzahl von Beitragenden erstellt und laufend geändert. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. § 15 bleibt unberührt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Datenverlust: Im Rahmen von Abs. 2 ist die Haftung für den Verlust von Daten auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen haftet der Anbieter — unbeschadet Abs. 1 — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB analog) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der App enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar in der App sowie unter biketour.guide/datenschutz. Einwilligungen (z. B. für Newsletter oder Marketing) werden gesondert und nicht über diese AGB eingeholt.
(1) Der Vertrag über die kostenlose Nutzung der App läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit durch Löschung des Kontos bzw. der App beenden; der Anbieter kann ihn mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Laufende Pro-Abonnements und aus Wettbewerben bereits erworbene Ansprüche bleiben von einer Kündigung der kostenlosen Nutzung unberührt bzw. richten sich nach § 4 und § 11.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 7 Abs. 3) bleibt unberührt.
(3) Keine Erstattung bei berechtigter außerordentlicher Kündigung: Kündigt der Anbieter den Vertrag berechtigt aus einem wichtigen Grund, den der Nutzer zu vertreten hat, oder wird der Nutzer berechtigt nach § 7 Abs. 3 gesperrt, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode; gesetzliche Rechte des Nutzers und die Erstattungsregeln der Store-Betreiber bleiben unberührt.
(4) Daten und Inhalte nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Für öffentlich geteilte Inhalte gilt § 8 Abs. 3.
(5) Vertragsübernahme: Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen (z. B. im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung). Die Übertragung wird dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall jederzeit, spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung, kündigen.
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Änderungen der Marktverhältnisse oder Weiterentwicklungen der App erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen des Leistungsversprechens für digitale Produkte richten sich nach § 327r BGB.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z. B. in der App oder per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat und die Änderung nicht das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschiebt.
(3) Widerspricht der Nutzer, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Erfüllungsort ist — außer gegenüber Verbrauchern — der Sitz des Anbieters. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Oldenburg (Oldb).
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese AGB in andere Sprachen übersetzt, dient die Übersetzung nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die folgenden Bedingungen gelten für Dienstleistungen der fast2work GmbH gegenüber Unternehmen, Regionen und Tourismusorganisationen. Für die Nutzung der App durch Verbraucher gilt Teil A weiter oben.
Fassung 1.1 · Stand 26.08.2026 · Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Dienst- und Werkleistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienst- und Werkleistungen zwischen der Fast2Work GmbH, Doktorsklappe 3b, 26135 Oldenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 216636, vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Bankowsky, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 342 094 889, Telefon +49 441 99858082, E-Mail info@fast2work.de (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen auf Grundlage dieser AGB nicht zustande; für Verbraucherangebote des Auftragnehmers gelten gesonderte Bedingungen.
1.3 Es gilt folgende Rangfolge: (a) Individualvereinbarungen der Parteien, (b) Angebot beziehungsweise Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsbeschreibung, (c) Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, (d) diese AGB.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen Leistungen erbringt. Etwas anderes gilt nur, soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.
1.5 Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle weiteren Verträge derselben Art mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Angebotspreise hält sich der Auftragnehmer für vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
2.2 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (E-Mail genügt), durch Unterzeichnung eines Angebots durch beide Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden. Die Wirksamkeit einer individuell getroffenen Vereinbarung bleibt hiervon unberührt.
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Erstellung, Bereitstellung, Betrieb und Pflege von Software-Applikationen für Unternehmen und Endkunden sowie zugehörige Beratungs- und Projektleistungen. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Vertragstyp richtet sich nach der vereinbarten Leistung. Beratungs-, Betriebs-, Support- und Pflegeleistungen sind Dienstleistungen; der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Leistungen, für die ein abgrenzbares Arbeitsergebnis vereinbart ist, insbesondere die Erstellung individueller Software, sind Werkleistungen und unterliegen der Abnahme nach § 7.
3.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
3.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen.
3.5 Der Auftragnehmer ist selbständig tätig. Er unterliegt hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung keinen Weisungen des Auftraggebers; fachliche Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung sowie die Abstimmung im Projekt bleiben unberührt. Er teilt seine Tätigkeitszeiten so ein, dass der Vertragszweck effizient erreicht wird.
4.1 Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungen sachkundige Unterauftragnehmer einsetzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er bleibt allein Vertragspartner des Auftraggebers und haftet für seine Erfüllungsgehilfen nach § 12.
4.2 Leistungen Dritter, die im Namen und für Rechnung des Auftraggebers beschafft werden sollen, bedürfen einer gesonderten Vollmacht des Auftraggebers in Textform. Ohne eine solche Vollmacht schließt der Auftragnehmer Verträge mit Dritten im eigenen Namen.
4.3 Sind Dritt- oder Durchlaufkosten vereinbart, kann der Auftragnehmer nachgewiesene Preiserhöhungen des Dritten an den Auftraggeber weitergeben. Er zeigt sie vor ihrem Entstehen an.
4.4 Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages zu Unterauftragsverarbeitern dieser Bestimmung vor.
5.1 Der Auftraggeber schafft die zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen. Er stellt insbesondere Informationen, Daten, Unterlagen, Testdaten, Zugänge und Systemumgebungen vollständig, inhaltlich richtig und innerhalb der vereinbarten Fristen bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
5.2 Die Mitwirkungsleistungen sind Vertragspflichten des Auftraggebers, soweit sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind; im Übrigen sind sie Obliegenheiten.
5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Nachgewiesener Mehraufwand und nachgewiesene Wartezeiten werden nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
5.4 Der Auftraggeber sichert seine Daten nach dem Stand der Technik, bei Eingriffen des Auftragnehmers in seine Systeme unmittelbar vor dem jeweiligen Eingriff vollständig.
6.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs teilt der Auftraggeber in Textform mit.
6.2 Der Auftragnehmer prüft die Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine und Vergütung und legt dem Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen ein Angebot vor. Ein Prüfaufwand von mehr als vier Stunden wird nach vorheriger Ankündigung nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
6.3 Die Umsetzung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Bis dahin gilt der bisher vereinbarte Leistungsumfang unverändert weiter.
6.4 Der Auftragnehmer kann eine Änderung ablehnen, wenn ihre Umsetzung technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um Zieltermine.
7.2 Verzug tritt erst ein, nachdem der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Zeiträume, die auf ausstehende Mitwirkung des Auftraggebers oder auf höhere Gewalt zurückgehen, werden nicht angerechnet.
7.3 Bei Werkleistungen teilt der Auftragnehmer die Abnahmereife mit. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt entweder die Abnahme oder benennt Mängel in Textform mit reproduzierbarer Beschreibung.
7.4 Erklärt der Auftraggeber innerhalb der Prüffrist weder die Abnahme noch benennt er Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung länger als fünfzehn Werktage produktiv nutzt.
7.5 Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden im Rahmen der Mängelhaftung beseitigt.
7.6 Für abgrenzbare Teilleistungen sind Teilabnahmen zulässig.
8.1 Die Vergütung erfolgt nach dem für die Tätigkeit aufgewendeten Zeitaufwand zu den vereinbarten Sätzen oder als vereinbarter Festpreis.
8.2 Auslagen, Reisezeiten und Reisekosten werden nach Nachweis erstattet, soweit sie vereinbart sind.
8.3 Bei Abrechnung nach Aufwand ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich abzurechnen (§ 614 BGB); bei Festpreisen richtet sich die Abrechnung nach dem vereinbarten Zahlungsplan oder nach Teilabnahmen.
8.4 Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonti und sonstige Abzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
8.5 Soweit der Auftragnehmer gesetzlich zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet ist, stellt er Rechnungen in einem strukturierten Format nach der Norm EN 16931 (insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD) aus. Im Übrigen kann er Rechnungen als sonstige Rechnung per E-Mail, insbesondere als PDF, oder in Papierform stellen; der Auftraggeber stimmt der Übermittlung per E-Mail zu. Der Auftraggeber benennt auf Anforderung eine Empfangsadresse für elektronische Rechnungen. Die Vergütung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
8.6 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
8.7 Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückstellen.
8.8 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur mit Gegenrechten aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
8.9 Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Auftragnehmer die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn mit einer Ankündigung von zwei Monaten in Textform anpassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen.
9.1 Soweit die Leistungen des Auftragnehmers urheberrechtsfähig sind, bleibt er Urheber. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen des Auftraggebers bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur zu Test- und Abnahmezwecken gestattet.
9.3 Eine über den vereinbarten Zweck und Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch Dritte sowie die Weitergabe an Dritte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und einer zusätzlichen Vergütung.
9.4 Vorbestehendes Know-how, Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks und Standardkomponenten des Auftragnehmers bleiben ihm vorbehalten; er räumt insoweit nur die für die vertragsgemäße Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Rechte ein. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer weist die verwendeten Komponenten und Lizenzen auf Anforderung nach.
9.5 Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
9.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge, Konzepte und Entwürfe zu verwenden, solange kein Vertrag über deren Umsetzung zustande kommt. Dies gilt unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, und auch für die Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
9.7 Der Auftragnehmer darf Arbeiten und Entwürfe zu Nachweis- und Archivzwecken aufbewahren. Die Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
10.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich der von ihm beigestellten Inhalte, insbesondere Abbildungen, Texte, Daten, Marken und Markennamen, über die erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte verfügt oder die erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat. Der Auftragnehmer prüft dies nicht.
10.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch die beigestellten Inhalte oder auf einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
10.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm selbst erstellten Arbeitsergebnisse nach seiner Kenntnis frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Wird der Auftraggeber insoweit von Dritten in Anspruch genommen, verschafft der Auftragnehmer nach seiner Wahl die erforderlichen Rechte oder stellt eine gleichwertige, rechtsfreie Ersatzlösung bereit. Im Übrigen gilt § 12.
11.1 Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Mängelhaftung mit den nachfolgenden Maßgaben.
11.2 Offensichtliche Mängel zeigt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, in Textform mit reproduzierbarer Beschreibung an; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unterbleibt die Anzeige, gilt § 254 BGB.
11.3 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
11.4 Kein Mangel liegt vor, soweit die Abweichung auf einer vom Auftraggeber geänderten Systemumgebung, auf unsachgemäßer Nutzung, auf Eingriffen Dritter oder auf unterbliebener Mitwirkung beruht.
11.5 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11.6 Bei Dienstleistungen erbringt der Auftragnehmer eine nicht fachgerecht erbrachte Leistung erneut, soweit dies möglich und zumutbar ist.
11.7 Vertragsstrafen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aufgrund eines Garantieversprechens sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Die Haftung nach 12.2 ist je Schadensfall begrenzt auf die Höhe der für den betroffenen Vertrag vereinbarten Netto-Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlte Netto-Vergütung, mindestens jedoch 25.000 Euro und höchstens 250.000 Euro. Für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres ist die Haftung insgesamt auf den doppelten Betrag des vorstehenden Höchstbetrages begrenzt.
12.4 Bei Verlust von Daten ist die Haftung nach 12.2 auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten nach dem Stand der Technik gesichert hätte.
12.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12.6 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
13.2 Dauerschuldverhältnisse laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einem erheblichen Betrag trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist.
13.4 Nach Vertragsbeendigung gibt der Auftragnehmer die ihm überlassenen Unterlagen und Inhalte nach Wahl des Auftraggebers unverzüglich zurück oder vernichtet sie; elektronische Daten werden gelöscht. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Unterlagen und Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, bis zum Ende der jeweiligen Frist, sowie eine gegen unbefugten Zugriff geschützte Kopie zu Nachweiszwecken für die Dauer der Verjährungsfristen. Der Auftragnehmer bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform.
13.5 Unterstützungsleistungen bei Übergabe oder Migration nach Vertragsende erbringt der Auftragnehmer gegen Vergütung nach Aufwand, soweit sie vereinbart werden.
14.1 Beide Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich, nutzen sie nur zu Vertragszwecken und schützen sie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
14.2 Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, die rechtmäßig von Dritten erlangt oder eigenständig entwickelt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist; im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit zulässig.
14.3 Jede Partei verpflichtet ihre Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Berater, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, entsprechend.
14.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrages hinaus.
15.1 Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
15.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB vor.
15.3 Der Auftragnehmer trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
15.4 Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.
16.1 Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, die diese auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur und Angriffe auf Systeme Dritter, soweit sie nicht auf einer Verletzung eigener Schutzpflichten beruhen.
16.2 Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich.
16.3 Dauert das Ereignis länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
17.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung, der Gesetzeslage, der Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- beziehungsweise Unternehmensstrategie.
17.2 Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung in Textform und weist auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines Widerspruchs oder seines Ausbleibens hin.
17.3 Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen ihm gegenüber nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
17.4 Für Änderungen der Vergütung gilt ausschließlich § 8.9.
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in Oldenburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Der Auftragnehmer kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.
18.3 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
18.4 Die deutsche Fassung des Vertragstextes und dieser AGB ist maßgeblich.
18.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fassung Teil A: 1.6 · Fassung Teil B: 1.1 · Stand 26.08.2026 · fast2work GmbH, Doktorsklappe 3b, 26135 Oldenburg