
Die erste Etappe des Weser-Radwegs misst rund 71 Kilometer von Hann. Münden nach Höxter, und zwischen Start und Ziel fährt keine durchgehende Bahn. Wer abends zurück zum Auto will, plant den Rückweg vor der Abfahrt. Wer stattdessen bleibt, steht vor der zweiten Frage: Wo darfst du eigentlich übernachten? Die Antwort steht in Niedersachsen im Gesetz, und sie ist kürzer, als viele erwarten.
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung regelt den Fall in einem einzigen Satz. Paragraf 27 bestimmt: In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet. Das gilt unabhängig davon, ob dich jemand sieht, ob du Spuren hinterlässt und ob du nur eine Nacht bleibst.
Damit fällt die romantische Variante weg: kein Zelt am Deich, keines am Waldrand, keines auf der Wiese hinter dem Wanderparkplatz. Übrig bleiben genehmigte Plätze und feste Quartiere — und beides lässt sich vorher buchen, was auf einer Etappe mit dünner Bahnanbindung ohnehin die bessere Idee ist.
Das Betretensrecht im Wald ist außerdem kein Dauerrecht. Nach Paragraf 31 desselben Gesetzes dürfen Waldbesitzende das Betreten verbieten oder Flächen sperren, wenn es um Gefahren für Leib und Leben geht, um Brandverhütung, um Schäden und Belästigungen, um Abfallablagerungen an Badeteichen und Grillplätzen, um die forstwirtschaftliche Nutzung oder um Wildschutz und Jagd. Dauert ein Verbot im Privatwald länger als eine Woche, braucht es eine behördliche Genehmigung. Ein Schild am Weg hat damit eine gesetzliche Grundlage.
Die Zertifizierung als fahrradfreundlicher Betrieb sagt mehr aus, als das Etikett vermuten lässt. Der Waldcamping Am Großsee, ein zertifizierter Platz, führt seine Zusagen einzeln auf: Gäste sind auch für eine einzige Nacht willkommen, nasse Kleidung kommt in den Waschtrockner, für kleinere Reparaturen liegt Werkzeug bereit, und für größere nennt der Platz Partnerwerkstätten in der Nähe. Dazu kommen Kartenmaterial, eine Kochgelegenheit, ein Kiosk und die Brötchenbestellung für den Morgen.
Die Zusage für eine einzelne Nacht ist der Punkt, der die Etappenplanung verändert. Ob ein Betrieb eine einzelne Nacht annimmt, ist sonst selten vorab nachlesbar; hier gehört es zur Zusage. Wer mit dem Rad unterwegs ist, kann sich darauf berufen, statt am Telefon zu verhandeln.
Vier Fragen klären das Meiste, und drei davon beantwortet die Zertifizierung nicht automatisch. Erstens: Nimmt der Betrieb eine einzelne Nacht? Zweitens: Wo steht das Rad nachts, und lässt sich der Raum abschließen? Drittens: Gibt es eine Möglichkeit, nasse Kleidung bis zum Morgen zu trocknen — beim Waldcamping Am Großsee ist das ein Waschtrockner, anderswo ein Heizungsraum oder gar nichts. Viertens: Wann beginnt das Frühstück? Auf einer Etappe von 71 Kilometern entscheidet eine Stunde Unterschied darüber, ob du die Ortsdurchfahrten vor oder nach dem Berufsverkehr nimmst.
Notiere dir die Antworten zusammen mit der Telefonnummer. Unterwegs ist die Rückfrage am Abend das schnellste Mittel gegen eine geschlossene Rezeption.
Auf der ersten Etappe des Weser-Radwegs liegen Bahnhöfe in Hann. Münden, Bodenfelde, Bad Karlshafen, Wehrden und Höxter. Sie taugen als Bruchstelle: Wer die Strecke auf zwei Tage legt, wählt den Übernachtungsort dort, wo am nächsten Morgen auch ein Zug hält. Die Gierseilfähren im Weserbergland fahren allein mit der Strömung und damit nicht ganzjährig — als Zubringer zum Quartier auf der anderen Flussseite sind sie deshalb keine verlässliche Größe.
Wildes Zelten in der freien Landschaft ist in Niedersachsen nicht erlaubt, auch nicht für eine Nacht und auch nicht abseits der Wege. Ein Biwak ohne Zelt bleibt nach dem Wortlaut ebenfalls außen vor, denn das Gesetz verbietet auch den Aufenthalt in Zelten und Fahrzeugen außerhalb genehmigter Plätze. Und ein Schild, das eine Waldfläche sperrt, ist keine Empfehlung: Paragraf 31 nennt die zulässigen Gründe, und beruht die Sperre auf einem davon, gilt sie.
Nein. Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung untersagt in Paragraf 27 das Zelten in der freien Landschaft außerhalb genehmigter Campingplätze. Verboten ist ebenso das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen und der Aufenthalt darin. Die Regel gilt auch für eine einzige Nacht und ohne Ausnahme für Radreisende.
Der Gesetzestext nennt neben dem Zelten ausdrücklich den Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen außerhalb genehmigter Plätze. Für ein Biwak ohne Zelt greift der Wortlaut nicht unmittelbar, doch das Betretensrecht deckt Übernachten nicht ab. Plane deshalb mit einem genehmigten Platz oder einem festen Quartier.
Paragraf 31 desselben Gesetzes erlaubt Waldbesitzenden Verbote und Sperren, etwa zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, zur Brandverhütung, gegen Abfallablagerungen an Badeteichen und Grillplätzen sowie für Forstwirtschaft und Jagd. Im Privatwald braucht ein Verbot, das länger als eine Woche dauert, eine behördliche Genehmigung.
Der Waldcamping Am Großsee nennt als zertifizierter Platz konkret: Übernachtung auch für eine einzige Nacht, Waschtrockner für nasse Kleidung, Werkzeug für kleinere Reparaturen, Kontakte zu Partnerwerkstätten, Kartenmaterial für die Weiterplanung sowie Kochgelegenheit, Kiosk und Brötchenbestellung. Besonders die Zusage für eine Nacht ist unterwegs entscheidend.
An einem Bahnhof. Auf der Strecke zwischen Hann. Münden und Höxter liegen Bodenfelde, Bad Karlshafen und Wehrden am Weg und am Netz. Wer dort übernachtet, kommt am nächsten Morgen weiter oder zurück, ohne den Radweg für die An- und Abreise verlassen zu müssen.