
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Gigabitgrundbuch eine Tabelle, die den Streit über Funklöcher beendet. Mit Datenstand Dezember 2025 sind 97,79 Prozent der Fläche Deutschlands mit 4G versorgt und 95,29 Prozent mit 5G. Als weißer Fleck, also ohne 4G und ohne 5G von irgendeinem Betreiber, bleiben 1,87 Prozent — 6.707,77 Quadratkilometer. Das klingt wenig und ist es auch. Es kommt nur darauf an, wo diese Fläche liegt.
Die Behörde rechnet aus Verbraucherperspektive in 1,5 Metern über Grund und legt das 100-mal-100-Meter-Gitter des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie zugrunde, 38 Millionen Zellen. Gemessen wird Fläche im Freien, nicht Haushalte und nicht Empfang im Gebäude. Die Behörde schreibt selbst dazu, dass die Karte auf errechneten Angaben der Netzbetreiber beruht und die tatsächliche Verfügbarkeit zusätzlich von Auslastung der Funkzelle, Endgerät und Vertrag abhängt. Eine grüne Fläche auf der Karte ist also kein Versprechen, sondern eine Erwartung.
Der Unterschied zwischen Fläche und Haushalten ist der Punkt, an dem viele Meldungen kippen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Lücken im Oktober 2025 gesondert untersucht und kommt für den Stand Januar 2025 auf rund 23.500 weiße Flecken mit zusammen 7.518 Quadratkilometern. Im selben Bericht steht: 99,9 Prozent der 41,4 Millionen Haushalte sind versorgt, in weißen Flecken liegen etwa 28.500 Haushalte. Wer zu Hause immer Netz hat, hat es deshalb noch lange nicht am Waldrand.
Derselbe Bericht sagt, wo: Mehr als zwei Drittel der unversorgten Fläche liegt in dünn besiedelten Gebieten, und Wald-, Naturschutz- und Grenzgebiete sind darin deutlich überrepräsentiert. Vier Länder vereinen fast zwei Drittel der unversorgten Fläche auf sich — Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. In der Länderübersicht der Bundesnetzagentur liegt Rheinland-Pfalz bei 3,00 Prozent weißer Fläche, Schleswig-Holstein bei 0,14.
Übersetzt auf unsere Seiten heißt das: Eine Deichetappe an der Küste ist unkritisch, ein Waldstück wie der Aufstieg zum Hochsollingturm im Solling oder der Zuweg zum Weser-Skywalk ist die Sorte Abschnitt, für die du vorbereitet sein willst. Dazu kommt eine Angabe, die selten jemand ausspricht: Die Versorgungsauflagen aus der Frequenzvergabe decken Bundes-, Landes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Schienen- und Binnenwasserwege ab. Radwege kommen in dieser Aufzählung nicht vor.
Eine GPX-Datei ist kein Kartenersatz. Die Spezifikation von Topografix beschreibt GPX als leichtgewichtiges XML-Format für den Austausch von Wegpunkten, Routen und Tracks; ein Trackpunkt trägt Koordinaten, Höhe, Zeitstempel und Metadaten. Kartendaten sind darin nicht enthalten. Wer nur die GPX-Datei auf dem Handy hat, sieht im Funkloch eine Linie im Nichts.
Die Karte selbst muss deshalb vorher auf das Gerät. Offline-Karten beruhen meist auf OpenStreetMap; die Daten stehen unter der Open Database License, und wer sie öffentlich nutzt, muss OpenStreetMap nennen und die Lizenz kenntlich machen. Das OSM-Wiki führt das Radfahren in abgelegenen Gegenden ausdrücklich als Anwendungsfall für die Offline-Nutzung. Die Offline-Karten von Biketour.Guide gibt es für Deutschland. Lade die Karte deiner Region zu Hause im WLAN herunter, nicht am Bahnhof kurz vor der Abfahrt.
Kälte kostet Laufzeit, und zwar spezifiziert. Das Datenblatt einer gängigen Rundzelle nennt für das Laden einen Bereich von 10 bis 45 Grad und für das Entladen minus 20 bis plus 60 Grad; die Nennkapazität ist auf 20 Grad bezogen. Apple gibt für iPhone und iPad einen Betriebsbereich von 0 bis 35 Grad an und schreibt, bei zu großer Kälte könne sich das Gerät abschalten und der Ladevorgang stoppen. In der Innentasche statt am Lenker hält das Handy länger durch.
Am Lenker gilt die Straßenverkehrsordnung. Paragraf 23 Absatz 1a richtet sich an alle, die ein Fahrzeug führen, also auch an Radfahrende: Das Gerät darf weder aufgenommen noch gehalten werden, erlaubt sind Sprachsteuerung oder eine kurze, den Verhältnissen angepasste Blickzuwendung. Videobrillen sind ganz verboten. Der Bußgeldkatalog führt unter Nummer 246.4 für das Radfahren 55 Euro. Im Stand entfällt das Verbot — beim Rad genügt dafür das Anhalten.
Hier ist Vorsicht besser als eine schnelle Antwort. Belegt ist zweierlei: Nach Paragraf 164 Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter unentgeltliche Notrufverbindungen zu 110 und 112 jederzeit herstellen und sie vorrangig behandeln. Und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schreibt, die 112 sei mit einem Mobiltelefon mit SIM-Karte kostenfrei erreichbar. Ob ein Notruf bei fehlender Versorgung des eigenen Anbieters über ein fremdes Netz läuft, ist in den amtlichen Quellen nicht dokumentiert — wir behaupten es deshalb nicht. Die Notruf-App nora, betrieben von den Bundesländern, braucht laut Betreiber eine Internetverbindung, eine freigegebene Standortermittlung und eine Registrierung im Voraus. Sie ersetzt den Anruf nicht.
Die Karte erst am Startpunkt herunterladen. Eine GPX-Datei für eine Karte halten. Von der Netzabdeckung zu Hause auf den Waldabschnitt schließen. Und sich darauf verlassen, dass eine Meldung in der Funkloch-App etwas bewegt: Die Bundesnetzagentur schreibt, eine einzelne Meldung löse keine automatischen Prozesse aus, sondern erweitere die Datengrundlage. In der Messwoche vom 24. Juni bis 1. Juli 2026 kamen so knapp 20 Millionen Messpunkte von über 60.000 Nutzerinnen und Nutzern zusammen.
Die Bundesnetzagentur weist für den Datenstand Dezember 2025 1,87 Prozent der Fläche als weißen Fleck aus, also ohne 4G und 5G von jedem Betreiber. Das sind 6.707,77 Quadratkilometer. Gemessen wird Fläche im Freien in 1,5 Metern über Grund, nicht die Versorgung von Haushalten oder Innenräumen.
Weil beide Zahlen Verschiedenes messen. Nach dem Bericht des Bundesministeriums für Digitales sind 99,9 Prozent der Haushalte versorgt, während mehr als zwei Drittel der unversorgten Fläche in dünn besiedelten Gebieten liegen. Wald-, Naturschutz- und Grenzgebiete sind unter den weißen Flecken deutlich überrepräsentiert.
Nein. Nach der Spezifikation von Topografix enthält eine GPX-Datei Wegpunkte, Routen und Tracks; ein Trackpunkt trägt Koordinaten, Höhe, Zeitstempel und Metadaten. Kartendaten sind nicht enthalten. Ohne vorher geladene Karte siehst du im Funkloch nur eine Linie ohne Umgebung. Die Karte gehört deshalb zu Hause aufs Gerät.
Nur ohne es aufzunehmen oder zu halten. Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung gilt für alle, die ein Fahrzeug führen, also auch fürs Rad. Erlaubt sind Sprachsteuerung oder ein kurzer, angepasster Blick. Der Bußgeldkatalog nennt für Radfahrende 55 Euro; im Stand greift das Verbot nicht.
Er verliert Laufzeit. Das Datenblatt einer gängigen Rundzelle gibt das Laden erst ab 10 Grad frei, das Entladen ab minus 20 Grad, und bezieht die Nennkapazität auf 20 Grad. Apple nennt für iPhone und iPad 0 bis 35 Grad Betriebsbereich und weist darauf hin, dass sich das Gerät bei Kälte abschalten kann.