
Zwischen Zwingerhof, Neumarkt und dem Elbufer liegen keine zwei Kilometer. Für dich ist die Dresdner Altstadt trotzdem kein durchgehender Weg, sondern eine Folge von Abschnitten mit eigenen Regeln. Auf der Brühlschen Terrasse untersagt die Besucherordnung das Radfahren ausdrücklich, im Zwinger gilt dasselbe für die gesamte Anlage. Wer das vorher liest, rechnet die letzten Meter zu Fuß ein, statt sie zu verlieren.
Die Landeshauptstadt Dresden formuliert die Grundregel knapp: Gehwege und Fußgängerzonen sind dem Fußgänger vorbehalten. Sind diese Bereiche mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ gekennzeichnet, darfst du dort fahren. Als Voraussetzung nennt die Stadt Rücksicht und Schrittgeschwindigkeit — wer zügiger vorankommen will, fährt auf der Straße.
Zwei weitere Angaben der Stadt betreffen Familien und das Überholen. Kinder müssen bis zu ihrem achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren und dürfen ihn bis zum zehnten Geburtstag nutzen. Beim Überholen gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern.
Die Brühlsche Terrasse verwaltet die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH. Deren Besucherordnung mit Stand November 2017 untersagt, „in der Anlage Ball zu spielen, Rad zu fahren, organisierten Sport zu treiben und zu reiten“. Das Befahren der Wege- und Platzflächen mit Fahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung und in Schrittgeschwindigkeit gestattet.
Du kommst also über das Terrassenufer heran und schiebst hinauf. Hunde frei oder an der Laufleine laufen zu lassen, untersagt dieselbe Ordnung ebenfalls. Und sie hält fest, dass das Betreten der Anlage auf eigene Gefahr geschieht.
Bei der Frauenkirche steht der entscheidende Satz in der Hausordnung der Stiftung: „Das Abstellen von Fahrrädern in der Frauenkirche ist untersagt.“ Dazu kommt eine Gepäckregel, die Radreisende härter trifft als Stadtbesucher. Koffer, sonstige Reisegepäckstücke und große Taschen dürfen nicht mit in die Kirche gebracht oder abgestellt werden.
Die Offene Kirche öffnet montags bis freitags von 10 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr, samstags und sonntags zu wechselnden Zeiten; der Eintritt kostet nichts. Für den Kuppelaufstieg verlangt die Stiftung 12 Euro, ermäßigt 7 Euro und als Familie 24 Euro. Geöffnet ist montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr, sonn- und feiertags ab 13 Uhr; von November bis Februar endet der Einlass um 16 Uhr. Oben stehst du in 67 Metern Höhe. Zuerst führen 174 Stufen auf 29 Meter, danach folgt eine Rampe mit 14 Prozent Steigung. Große Taschen und Rucksäcke sind beim Aufstieg nicht erlaubt — mit Packtaschen klärst du vorher, wo sie bleiben.
Zwei Dinge lohnt es, schon vor dem Eingang zu wissen. Die Kirche hat sieben Türen: Tür D ist der Haupteingang, Tür G führt zum Kuppelaufstieg, Tür A ist die barrierefreie mit Aufzug. Im Hauptraum sind höchstens zwölf Rollstuhlplätze genehmigt, eine Induktionsanlage gibt es, und Blindenhunde dürfen mit hinein. Foto-, Film- und Audioaufnahmen erlaubt die Stiftung nur mit vorheriger Genehmigung in Textform; private Fotos mit dem Mobilgerät sind davon ausgenommen.
Der Zwinger untersagt in seiner Besucherordnung vom November 2017, „die Anlage mit Fahrrädern, Rikschas oder Segways zu befahren“. Der Eintritt in den Außenbereich kostet nichts, und der Hof öffnet früh: von April bis Oktober zwischen 6 und 22 Uhr, von November bis März zwischen 6 und 20 Uhr. Wer die Altstadt vor dem Betrieb sehen will, bekommt damit ein Zeitfenster, das kein Museum bietet.
Drei Ziele, drei Hausordnungen, ein gemeinsamer Nenner: Das Rad trägt dich bis vor die Anlage, nicht hinein. Rechne für den Altstadtkern eine Stunde zu Fuß ein und suche dir vorher einen Abstellplatz, den du im Blick behältst. Wie du überhaupt in die Altstadt kommst, steht in Radtouren ab Dresden Hauptbahnhof. Die Regeln der Schlösser und Bergbahnen flussaufwärts sammelt Radregeln im Sächsischen Elbland, und den Überblick über die Region gibt die Seite zum Sächsischen Elbland.
Nein. Die Besucherordnung der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen untersagt ausdrücklich, in der Anlage Rad zu fahren. Fahrzeuge dürfen die Wege- und Platzflächen nur mit Sondergenehmigung und in Schrittgeschwindigkeit befahren. Du schiebst also hinauf und wieder hinunter, und das gilt auch für den kurzen Weg vom Terrassenufer herauf.
Ja, und sie ist dort noch deutlicher formuliert. Die Besucherordnung vom November 2017 untersagt, die Anlage mit Fahrrädern, Rikschas oder Segways zu befahren. Dafür kostet der Außenbereich keinen Eintritt und öffnet bereits um 6 Uhr, von April bis Oktober bis 22 Uhr und von November bis März bis 20 Uhr.
Nein. Die Hausordnung der Stiftung Frauenkirche Dresden untersagt das Abstellen von Fahrrädern in der Kirche. Auch Koffer, Reisegepäck und große Taschen dürfen weder mitgebracht noch abgestellt werden. Für den Kuppelaufstieg sind große Taschen und Rucksäcke ebenfalls nicht erlaubt, dazu Speisen, Getränke und sperrige Gegenstände.
Erwachsene zahlen 12 Euro, ermäßigt sind es 7 Euro, die Familienkarte kostet 24 Euro. Geöffnet ist montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr, sonn- und feiertags ab 13 Uhr; von November bis Februar endet der Einlass schon um 16 Uhr. Die Aussichtsplattform liegt in 67 Metern Höhe.
Nur dort, wo ein Zusatzzeichen es erlaubt. Die Stadt Dresden hält fest, dass Gehwege und Fußgängerzonen dem Fußgänger vorbehalten sind; erst die Kennzeichnung „Fahrrad frei“ gibt sie für Räder frei. Voraussetzung bleiben Rücksicht und Schrittgeschwindigkeit. Ohne diese Kennzeichnung gehörst du auf die Straße.